I. Allgemeine Informationen

 

Veranstalter:                                                                               namentl. Nennungsschluss: 23.10.2007

Reitverein Gompitz

Ockerwitzer Allee 110

01156 Dresden

 

in Zusammenarbeit mit:

EN GARDE Marketing GmbH, Amtsdamm 58, 27628 Hagen

Tel.: +49 4746 – 93 88 0, Fax: +49 4746 – 93 88 22

HGW Marketing GmbH, Dr.-Rau-Allee 48, 48231 Warendorf

Tel.: +49 2581-2361, Fax: +49 2581 -62772

 

Turnierleitung:    Brit Stumpe

 

Sportliche Leitung: Hans Günter Winkler

                              

 

II. Allgemeine Bestimmungen

 

Dieses Turnier wird durchgeführt in Übereinstimmung mit:

- den FEI-Statuten, 22. Ausgabe 2007,

- dem Generalreglement der FEI, 22. Ausgabe 2007

- dem FEI-Veterinärreglement, 10. Ausgabe 2006,

- dem FEI-Reglement Springen, 22. Ausgabe 2006,

und allen von der FEI nachträglich dazu veröffentlichten Korrekturen und Änderungen, die die bisherigen Bestimmungen ersetzen.

Das Schiedsgerichtsverfahren ist in den o. g. FEI-Statuten und dem Generalreglement festgelegt. Gemäß diesem Verfahren wird jeder Einspruch gegen eine Entscheidung der FEI oder ihrer offiziellen Vertreter ausschließlich durch den „Court of Arbitration for Sport“ (CAS) in Lausanne, Schweiz, entschieden.

 

Die FNs sind für das korrekte Alter ihrer Teilnehmer verantwortlich.

 

Der Veranstalter erkennt die Verbindlichkeit von § 1.4 LPO für internationale Turniere in Deutschland an.

 

III. Offizielle

 

Richtergruppe Springen

Vorsitzender:                                               Hans Wallmeier (GER)

Ausländischer Richter:                                 Dariusz Orzol (POL)

weitere Mitglieder:                                        _________________

                                                                     Dr. Rudolf Fuchs (GER)

 

Parcourschef:                                            Wolfgang Meyer (GER)

Stewards:                                                   Franz Peter Bockholt (GER)
                                                                     Matthias Scholich (GER)

 

 

FEI-Veterinärdelegierter:                        Dr. Monika Bockholt-Homann (GER)

 

Beauftragter der deutschen FN:            Hans Wallmeier (GER)

 

IV. Spezielle technische Voraussetzungen:

Austragungsort:           Das Turnier findet in der Messe Dresden statt (Messehalle 1, Messering 6, 01067 Dresden).

Prüfungsplatz:              30 x 70m

Vorbereitungsplatz:      20 x 50m

Größe der Boxen:         3 x 3m

 

V. Einladungen


Zugelassene Teilnehmer CSI3*

1.   Die FEI ist berechtigt, 2 Reiter zu benennen.

2.   Die 30 besten Reiter der FEI-/Rolex-Weltrangliste Nr. 78.

3.   Medaillengewinner der Olympischen Spiele 2004

Einzelmedaillengewinner der Weltmeisterschaften 2006

Einzelmedaillengewinner der Europameisterschaften (Senioren) 2007 sowie

der Sieger des Weltcup-Finals 2006/2007.

4.   Reiter des Championats-Kaders Springen 2007 des DOKR.

5.   Alle Sieger im „Großen Preis von Dresden“

6.   Bis zu einer Gesamtstarterzahl von ca. 50

a)   bis zu einer Gesamtzahl von 25 deutschen Reiter/ Reiterinnen , die entweder vom Bundestrainer oder vom Veranstalter persönlich eingeladen werden, und zwar im Verhältnis : je 4 vom Bundestrainer benannten Reiter steht dem Veranstalter 1 Reiter auf persönliche Einladung zu. In dieser Anzahl sind die unter 2. bis 4. teilnahmeberechtigten Reiter enthalten.

b)   2 deutsche Junioren/ Junge Reiter die vom Bundestrainer Springen benannt werden.

c)   1 Reiter, der Stammitglied eines dem LV Sachsen angeschlossenen Reitvereins ist und in Absprache mit dem Veranstalter und dem LV Sachsen vom Bundestrainer Springen benannt wird.

7.   Mittlere Tour (Prfg. 1,2,3)/B-Gruppe
Bis zu 10 weitere Reiter/Reiterinnen, die entweder vom Bundestrainer benannt werden oder vom Veranstalter persönlich eingeladen werden, und zwar im Verhältnis: je 1 vom Bundestrainer benannter Reiter steht dem Veranstalter 1 Reiter auf persönliche Einladung zu. Diese Reiter sind nur in Prüfung 1, 2 und 3 startberechtigt.

8.   Ausländische Reiter (einschließlich der ausländischen Reiter unter Punkt 2, 3 und 5), die eine Einladung über ihre FN erhalten.

      Eingeladene Nationen: BRA, GBR, IRL, NED, SUI, SWE, USA

      Die Teilnehmer müssen unter den TOP 250 der FEI Weltrangliste Nr. 78 rangieren.

      6 Teilnehmer können eingeladen werden, die nicht unter den TOP 250 der FEI Weltrangliste Nr. 78 rangieren.

9.   Der Anteil der deutschen Reiter darf max. 60% betragen.

10. Zusätzlich sind 15% der ausländischen Teilnehmer auf persönliche Einladung des Veranstalters (Wild Card) zugelassen.

 

Je Reiter können max. vier Pferde mitgebracht werden, davon entweder drei Pferde für die CSI Tour und ein Pferd für die Youngster Tour oder zwei Pferde für die CSI Tour und zwei Pferde für die Youngster Tour. Pferde, die in der Youngster Tour starten, sind in keiner weiteren Prüfung des CSI startberechtigt.

Für die Show-Prüfung „Jump & Drive“ darf ein zusätzliches Pferd mitgebracht werden.

 

Pro Prüfung 1 Pferd erlaubt (außer Youngster Tour). 2 Starts pro Pferd pro Tag; Youngster 1 Start pro Tag.

 

Der Antrag des Reiters auf Startgenehmigung muss zwei Wochen vor dem namentlichen Nennschluss (9. Oktober 2007) beim Deutschen Olympiade Komitee für Reiterei, Freiherr-von-Langen-Str. 15, 48231 Warendorf , Tel. 02581- 63 62 162, Fax 02581-63 62-400, vorliegen.

 

Der Veranstalter erstellt eine Liste aller definitiv startenden Teilnehmer („Masterlist“), aufgeschlüsselt gem. o. g. Kriterien, die spätestens am Montag vor Veranstaltungsbeginn der FN-/DOKR-Geschäftsstelle, dem Ausländischen Richter und dem FN-Beauftragten vorliegen muss. Änderungen sind nur vor Turnierbeginn und nur in gegenseitigem Einvernehmen möglich.

 

VI. Vergünstigungen

 

A.       Teilnehmer (CSI)

Reiter erhalten Sonderkonditionen im Turnierhotel Dresden. Diese Konditionen können nur gewährt werden, wenn die Reservierung mit der Nennung an EN GARDE erfolgt. Rückfragen unter: 04746-93 88 26.

Mahlzeiten: VIP-Zelt und Mitarbeiterverpflegung auf Veranstalterkosten

 

B. Pfleger (CSI)

In der Meldestelle werden jedem Pfleger (pro Reiter 1 Pfleger) für jeden Turniertag Essenmarken ausgehändigt, die in der Mitarbeiterverpflegung eingelöst werden können. Unterkünfte werden auf Anfrage vermittelt, die Kosten trägt der Teilnehmer. Der Veranstalter sorgt dafür, dass sowohl für Pfleger als auch für Pflegerinnen Sanitäreinrichtungen, inkl. Dusche und fließend warmen/kaltem Wasser, zur Verfügung stehen.

 

Wohnwagen und LKW mit Wohnkabinen werden - soweit der Platz ausreicht - in der Nähe der Stallungen abgestellt. Sofern es technisch möglich ist, sorgt der Stallmeister für elektrischen Anschluss (keine Selbstbedienung!). Für den elektrischen Anschluss ist eine einmalige Gebühr von € 60,00 (inkl. MwSt.) in der Meldestelle zu entrichten. Für ausreichend lange und technisch einwandfreie Kabel muss selbst gesorgt werden. Der Beauftragte des Veranstalters ist berechtigt, fehlerhafte Kabel und Geräte einzuziehen.

 

C. Pferde

Pferde, die an den CSI Prüfungen teilnehmen, müssen in den Stallungen am Turnierplatz untergebracht werden; die Unterbringung der Pferde ist kostenlos, es wird jedoch eine Entsorgungsgebühr von 40,00 EUR inkl. MwSt erhoben. Die Kosten für zusätzliche Stallungen betragen € 140,- (inkl. 16 % MwSt.) pro Pferd.. Die erforderliche Anzahl der Boxen ist verbindlich mit der Nennung anzugeben. Erste Einstreu wird gestellt. Heu und Einstreu (Stroh € 3,50, Heu € 7,00 und Späne € 14,00 inkl. MwSt.) kann beim Stallmeister gekauft werden.

Der Veranstalter gewährt keine Transportkostenentschädigung.

D. An- und Abreise

Die Anreise der CSI-Pferde frühestens am Donnerstag, 22. November 2007. Datum, Uhrzeit und Art der Anreise von Reitern und Pferden müssen dem Veranstalter mitgeteilt werden, damit sie bei ihrer Ankunft entsprechend betreut werden können. Die Abreise erfolgt spätestens am Montag, 26. November 2007 bis 08.00 Uhr.

 

E. Fahrdienst vom Hotel zum Turnierplatz

Für die Teilnehmer steht für die Fahrt zwischen Turnierhotel und Turnierplatz ein Fahrdienst zur Verfügung.

 

F. Werbung bei Teilnehmern und Pferden

Der Veranstalter gestattet den Teilnehmern, gemäß Art. 136.1, 2 des Generalreglements das Logo ihres persönlichen Sponsors zu führen.

Der Chefsteward muss, bevor die Reiter den Prüfungsplatz betreten, sicherstellen, dass die FEI Bestimmungen zu Art. 136 eingehalten werden. Teilnehmer, die diesen Art. 136 nicht befolgen, erhalten für die Prüfung keine Startfreigabe.

 

VI. Nennungen

 

prinzipieller Nennungsschluss:              25.09.07

namentlicher Nennungsschluss:           23.10.07

definitiver Nennungsschluss:                06.11.07

 

Letztmöglicher Termin für die evtl. Benennung von Ersatzreitern bzw. -pferden: 22.11.2007

 

Die Nennungen sind zu richten an:        En Garde Marketing

                                                               Amtsdamm 58

                                                               27628 Hagen

                                                               Telefon:  +49 4746-93 88 0

                                                               Telefax:  +49 4746-93 88 22

                                                               E-Mail:     reuss@engarde.de

 

Die Nennungen müssen folgende Angaben über die Pferde enthalten: Name, Geburtsjahr, Rasse/Zuchtverband, Geburtsland, Abstammung, FEI-Pass-Nummer, Besitzername, Farbe, Geschlecht

 

Die Nennung erfolgt über das HippoBase online Nennungssystem durch die jeweilige FN. Disziplin-Verantwortliche einer Föderationen, welche noch keinen Benutzerzugang haben, schicken bitte ihren vollen Namen, email und Telefon an support@hippobase.com.

Wir behalten uns vor die Zahl der Teilnehmer für jedes Land zu beschränken. Alle Teilnehmer müssen mit Adresse, Telefon und Email eingegeben werden.

 

Für die deutschen Reiter sind nur die vorgeschriebenen Reiter-Nennungsschecks mit gültigem Pferdeaufkleber bzw. Nennung über NeOn zulässig.

 

 

Einsatz CSI3*:

Pro Pferd:                Mittlere Tour: 300,00 EUR

Große Tour: 350,00 EUR

                                Youngster Tour: 250,00 EUR

Inkl. MwSt; darin enthalten sind Einsatz, LK-Abgabe, . Zusätzlich werden bei der Abschlussrechnung fällig: Futter, Einstreu, Strom, Entsorgungskosten

 

Teilnehmern werden pro Pferd 8,50 € als Beitrag zu den MCP-Kosten berechnet.

 

Sofern ein Teilnehmer nach dem definitiven Nennungsschluss absagt, muss entweder der Teil-nehmer oder die zuständige FN, über die der Teilnehmer genannt wurde, die tatsächlichen Kosten für Unterkunft der Teilnehmer bzw. Stallgeld für die Pferde, die dem Veranstalter aufgrund der späten Absage entstanden sind, übernehmen.

 

VII. Grenzformalitäten und Gesundheitsbestimmungen

1. Grenzformalitäten

Für Fragen zu den erforderlichen veterinär- und tierseuchenrechtlichen Bestimmungen für Pferde aus dem Ausland steht folgender Spediteur zur Verfügung:

Johannsmann Transport Service GmbH, Internationale Pferdetransporte, Hagenort 6, 33803 Steinhagen, Tel. 05204-890111, Fax 05204-890222.

Zoll- und Veterinärgebühren werden nicht übernommen. Pro Pferd sind € 20,- für die Abwicklung der Zollformalitäten zu zahlen.

 

2. Gesundheitsbescheinigungen

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die jeweils erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen für den Transport zur Veranstaltung zum Zeitpunkt der Identifikation der Pferde, d. h. vor dem Aufstallen, bereitzuhalten, und zwar:

a)            wenn er aus einem EU-Mitgliedsstaat kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden gemäß des Musters des Anhangs B der Richtlinie 90/426 in der jeweils aktuell gültigen Fassung (ein Muster ist der Ausschreibung beigefügt),

b)            wenn er aus einem Drittland kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden gemäß der Muster des Anhangs II der Entscheidung der Kommission 92/260 in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

Eine Bescheinigung muss mindestens in einer der Amtssprachen des Bestimmungsmitgliedsstaates und in einer der Amtssprachen des Mitgliedsstaats ausgestellt werden. Eine Bescheinigung muss in der Urschrift mitgeführt werden.

Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass am Veranstaltungsort die für den Weiter- oder Rücktransport der Pferde erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen durch einen Amtstierarzt erstellt werden.

Sollte vom Veranstalter ein Spediteur beauftragt worden sein, so steht dieser für Fragen hinsichtlich der erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen zur Verfügung. Darüber hinaus können Fragen zu Gesundheitsbescheinigungen auch vom zuständigen Veterinäramt des Herkunftslandes oder des Landes, in dem die Veranstaltung stattfindet, beantwortet werden.

 

VIII. Veterinärmedizinische Angelegenheiten

 

1. Turniertierarzt:

Hartmut Bothe

 

Datum und Uhrzeit der Veterinärinspektionen:

CSI3*: Donnerstag, 22. November 2007, 15.00 Uhr - 18.00 Uhr alle Pferde (Springen) FEI-Pässe sind unbedingt erforderlich.

 

3. Veterinär-Aspekte A

gem. Veterinär-Reglement, 10. Ausgabe 2006

 

Veterinäruntersuchungen, Inspektionen und Passkontrollen.

Diese werden in Übereinstimmung mit dem Veterinär-Reglement Art. 1011 und dem Springreglement, Annex VII, durchgeführt. Es gilt das General-Reglement, 22. Ausgabe 2007:

 

Art. 139.1

Jedes für eine Prüfung bei CSNs, CSIs Amateurs Cat. B, CSIs1/2* und CSIsJYPChV. Kat B im Ausland (vgl. GRs 141.2) und jedes CSIs3*/4*/5* und CSIsJYPChV. Kat A, CSIOs, Championate, regionale und Olympische Spiele im In- und Ausland (vgl. GRs 141.2) genannte Pferd muss zum Zwecke der Identifikation und zur Feststellung der Eigentumsrechte im Besitz eines offiziellen gültigen FEI-Passes oder eines nationalen, von der FEI anerkannten Passes (inkl. FEI „Recognition Card und ggf. FEI-Eintragungsnummer) sein.

 

Art. 139.2

Pferde, die an CSNs, CSIs Amateurs Cat. B, CSIs1/2* und CSIsJYPChV Kat. B im Heimatland teilnehmen, benötigen keinen im Absatz 1 beschriebenen FEI-Pass. Diese Pferde müssen ordnungsgemäß registriert und identifizierbar sein. Sofern im gastgebenden und im Ursprungsland keine nationalen Vorschriften für die Impfung gegen Pferde—Influenza bestehen, müssen alle Pferde einen gültigen Impfpass besitzen.



Impfung gegen die Pferde-Influenza (Vet.-Regl. Anhang VII)

Auf dem für die Eintragung der Impfungen vorgeschriebenen Blatt im FEI-Pferdepass oder in dem von der FEI anerkannten nationalen Pass, der für alle Pferde ausgestellt wird, ist von einem Tierarzt, der nicht Besitzer des Pferdes ist, zu bescheinigen, dass das Pferd zwei Erstimpfungen gegen die Pferde-Influenza erhalten hat. Der Zeitraum zwischen den Impfungen muss mindestens 1 Monat und höchstens 3 Monate betragen. Außerdem muss nach jeweils 6 Monaten im Anschluss an die zweite Injektion der Erstimpfung eine Wiederholungsimpfung eingetragen werden. Keine dieser Injektionen darf innerhalb der 7 Tage vor der Prüfung gegeben werden, einschl. des Prüfungstages oder des Betretens der Turnierstallungen. Über diese genannten Mindestanforderungen hinaus sollten Grundimmunisierung und nachfolgende Impfungen nach Anweisung des Herstellers vorgenommen werden, die den Anforderungen der FEI entspricht.

 

Untersuchungen auf verbotene Substanzen (Vet.-Regl. Kap. V + VI, Anhang IV)

Bei CSIs3*/4*/5*, CDIs3*, CIOs, Weltcup-Qualifikationen und -Finale, Championaten und Spielen werden regelmäßig Untersuchungen durchgeführt, während sie für andere CIs empfohlen werden.

Sofern Untersuchungen durchgeführt werden, liegt die Anzahl der zu untersuchenden Pferde im Ermessen des beauftragten Veterinärs/Veterinärdelegierten; es wird jedoch empfohlen, mindestens drei Proben zu nehmen (Vet. Regs. Art. 1016).

Für Turniere, die dem FEI Medication Control Program unterliegen (nur Gruppe I und II), gelten besondere Richtlinien.

 

Medication Control Program (MCP)

Veranstaltern von FEI Turnieren in Gruppe I & II können den Teilnehmern als Beitrag zu den MCP-Kosten pro Pferd pro Turnier einen Betrag von 8,50 EUR (12,50 SFr) berechnen.

 

Anerkanntes Labor (Art. 1022)

Gemäß den „Medication Control Program“ (MCP) in Gruppe I und II werden alle nach Vet.-Reg. Art. 1017.1 genommenen Dopingproben vom Laboratoire Courses Hippiques, 15 rue de Paradis, 91370 Verrières le Buisson, France, Tel.: +33.1-69 75 28 28, Fax: +33.1-69 75 28 29, analysiert.

 
 

IX. Verschiedenes

 

1. Meldeschluss

Meldeschluss (mit Angabe des Reiters und der Pferde) für alle Prüfungen des nächsten Tages ist jeweils am Vorabend 19.00 Uhr.

Mit der Abgabe seiner Nennung unterwirft sich jeder Besitzer und Bevollmächtigte, durch seine Teilnahme an den für das Turnier geltenden Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen und den Anweisungen der Turnierleitung.

 

2. Einsprüche

Alle Einsprüche sind schriftl. einzureichen. Gleichzeitig ist eine Haftsumme im Wert von 150 SFr zu hinterlegen.

 

3. Auszahlung von Geldpreisen und Entschädigungen

Die Ausgabe der Ehrenpreise erfolgt jeweils nach der Platzierung, spätestens am Ende des Turniers. Die Abrechnung der Geldpreise erfolgt am Ende des Turniers. Sie werden gem. FEI-RG Art. 130.2 per Verrechnungsscheck ausgezahlt.  Die Abrechnung erfolgt pro Teilnehmer.

Pro Prüfung erhalten 25 % der Teilnehmer einen Geldpreis bzw. einen anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreis, es werden jedoch mindestens 5 Einzelpreise ausbezahlt. Der je Prüfung aufgeführte Gesamtgeldpreis ist auszuschütten. Sofern weniger Teilnehmer an den Start gehen, als Geldpreise gemäß Ausschreibung ausgeschrieben wurden, muss der Präsident der Richtergruppe den Gesamtgeldpreis neu aufteilen.

Je nach Absprache mit dem Pferdebesitzer verpflichtet sich jeder Teilnehmer, den Geldpreis sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise an den jeweiligen Pferdebesitzer weiterzureichen. Die Geldpreise sind Bruttopreise.

Der Veranstalter ist berechtigt, etwaige ausstehende Verpflichtungen der Teilnehmer in Abzug zu bringen. Dies gilt auch für die Abzugsteuer nach §50a Abs. 4 EstG für ausländische Pferdebesitzer.

Die Abrechnung enthält folgende Positionen:

Auszahlungen: Preisgeld (inkl. 7 % MwSt.)

Einbehalte bzw. Rechnungsbeträge:

-     Nennungspauschale

-        Auslagen / Sonstiges

-        Steuern: das Preisgeld beinhaltet 7% deutsche Mehrwertsteuer. Abzugsteuer nach §50a Abs.4 EstG für ausländische Pferdebesitzer: Es wird nach Abzug der Umsatzsteuer vom Geldpreis sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise und Erstattungen folgender Steuerabzug fällig: bis 250,00 € 0%, bis 500,00 € 10%, bis 1.000,00 € 20%; zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag auf den Steuerabzugsbetrag. Der Steuerabzug ist auf Verlangen zu bestätigen. Diejenigen ausländischen Teilnehmer, die vom Steuerabzug befreit sind, werden gebeten, eine Freistellungsbescheinigung mit Abgabe der Nennung, spätestens aber am ersten Veranstaltungstag vorzulegen.

Der Verein ist berechtigt, mit dem Unterzeichner der Nennung bzw. der Person abzurechnen, die sich im Besitz eines von dem Unterzeichner der Nennung ausgestellten Ausweises befindet.

 

4. Arzt, Tierarzt, Schmied

Während des Turniers stehen für Teilnehmer und Pferde ärztlicher und tierärztlicher Beistand zur Verfügung. Schmied steht ebenfalls zur Verfügung. Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

5. Versicherung

Alle Pferdebesitzer und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder ihre Pferde verursacht werden. Es wird daher dringend empfohlen, entsprechende Haftpflichtversicherungen abzuschließen, die für die Teilnahme an Reitturnieren im In- und Ausland volle Deckung bieten und gültig sind.

 

6. Haftung

Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus, die Besuchern, Teilnehmern, Pferdepflegern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Er schließt die Haftung auch aus für Diebstähle, Feuer und sonstige Vorfälle

 

7. Turnier-Organisation (Art.115.1 und 2)

a)   Der Veranstalter behält sich vor, das Turnier zu verlegen oder abzusagen, wenn Umstände eine solche Entscheidung erforderlich machen. Eine solche Entscheidung wird im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen (FEI, FN, Landeskommission Sachsen) gefällt.

b)   In Ausnahmefällen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Ausschreibung mit Zustimmung der Richtergruppe und des FN-Beauftragten so zu ändern, dass Unklarheiten beseitigt und Probleme geklärt werden, die auf einer Auslassung oder unvorhergesehenen Umständen beruhen. Jegliche Änderung ist sofort allen Teilnehmern und Offiziellen bekannt zu geben und durch den ausländischen Richter dem FEI Jumping Department mitzuteilen.

 

8. Zutrittsausweise für das Turniergelände

Teilnehmer, 1 Begleitperson pro Teilnehmer, 1 Pfleger pro Teilnehmer.

2 Besitzer pro teilnehmendem Pferd (gemäß FEI-Pass!), wenn die Namen vor Turnierbeginn der Meldestelle mitgeteilt wurden. Diese Bestimmung gilt nur für Teilnehmer der Prüfungen 1 - 9.

Zutritt zum Stallbereich gem. VR Art. 1005.2.5.

 

9. Training

Teilnehmer, die in Zeitspringprüfungen (Richtverfahren A bzw. C) zum Training nutzen möchten, müssen hierüber den Veranstalter vor Beginn der Prüfung informieren. Sie starten dann vor de-nen, die um eine Platzierung reiten

 

10. Hersteller der Sicherheitsauflagen

CARO Cardinali & Rothenberger GmbH, Liebermannstr. 18, D-32257 Bünde.

 

11. Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten bzgl. der Auslegung der Ausschreibung (bei Übersetzungen), ist die englische Ausschreibung gültig.

 

Code of Conduct

Die FEI erwartet von allen im internationalen Turniersport beteiligten Personen, den Code of Conduct der FEI zu befolgen. Sie erwartet des weiteren stets das Wohlergehen des Pferdes als oberstes Gebot anzuerkennen und zu akzeptieren und es niemals wettbewerbsmäßigen oder kommerziellen Einflüssen unterzuordnen.

1.   Bei der Vorbereitung und beim Training der Turnierpferde muss zu jeder Zeit das Wohlergehen der Pferde absolute Priorität haben. Das umfasst eine gute Behandlung der Pferde, gute Trainingsmethoden und Hufpflege, gute Ausrüstung sowie guten Transport.

2.   Bevor Pferden und Teilnehmern erlaubt wird, am Wettkampf teilzunehmen, muss sichergestellt sein, dass sie in gutem Gesundheitszustand sind und dass der Ausbildungs- und Trainingszustand dem jeweiligen Prüfungsniveau entspricht und sie somit fit sind.  Das bezieht sich u.a. auf den Gebrauch von Medikamenten, operative Eingriffe, die das Wohlergehen oder die Sicherheit gefährden, auf den Einsatz trächtiger Stuten oder den unsachgemäßen Gebrauch von Hilfsmitteln.

3.   Durch den Turniereinsatz darf das Wohlergehen des Pferdes nicht beeinträchtigt werden, d.h. es muss besonders acht gegeben werden, auf Prüfungsplätze, Bodenverhältnisse, Witterungsbedingungen, Stallungen und die Sicherheit auf dem Turniergelände. Ferner muss sich das Pferd für den Weitertransport in einem guten Gesundheitszustand befinden.

4.   Es muss sichergestellt sein, dass Pferde nach dem Turniereinsatz sorgfältig verpflegt werden. Kein Aufwand darf gescheut werden, um sicherzustellen, dass Pferde nach Beendigung ihrer "Turnierkarriere" weiterhin fürsorglich behandelt werden. Das umfasst gute veterinärmedizinische Versorgung, u.a. von Sportverletzungen, Euthanasie und den "Ruhestand".

5.   Die FEI bittet alle am Sport Beteiligten eindringlich, das höchste Niveau der Ausbildung auf ihren entsprechenden Spezialgebieten anzustreben.

 

Vorläufige Zeiteinteilung international:

Donnerstag, 22.11.07            Vet- Check (CSI3* 15:00 – 18:00 Uhr)

                                               Warm Up (16:30 Uhr)

Freitag, 23.11.2007:               1, 4, 7

Samstag, 24.11.2007:            2, 5, 8

Sonntag, 25.11.2007:             3, 6, 9

 

 

Internationale Springprüfungen CSI3*

 

Reiter zu V (CSI) mit 7jährigen und älteren Pferden in Prüfung 1 - 6 bzw. in Prüfung 7, 8 und 9 mit 7- und 8jährigen Pferden.

Ausrüstung gem. Art. 256 und 257.

In allen Prüfungen gilt je Reiter 1 Pferd, außer Prfg.7,8,9 (Youngster Tour) und Prüfung 1 – zwei Pferde. Jedes Pferd darf pro Tag höchstens zweimal starten, außer den Youngster – nur ein Start pro Tag.

Startfolge gemäß Art. 252 (per Los- und Rotationsverfahren), sofern in den Prüfungen nichts anderes festgelegt wurde.

 

Hinweis: Es bleibt vorbehalten, einzelne Siegerehrungen zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden zu lassen. Die an 1. bis 5. Stelle platzierten Reiter sind verpflichtet, daran teilzunehmen.

 

Warm UP

Alle Reiter zu V. Einladungen

Pro Reiter zwei Pferde

Startfolge A (Reitername)

Keine Schlaufzügel erlaubt

 

 

Mittlere Tour

1. Springprüfung - international

Dotierung 1.500 EUR (420/300/200/150/100/80/70/3x60 ) zzgl. Züchterprämien.

Wenn mehr Teilnehmer platziert werden, erhalten die nächsten Teilnehmer je  60,00 €.

Richtverfahren:      A gemäß Art. 238.2.1 (nach Fehlern und Zeit, ohne Stechen)

Hindernisse:           1,40 m hoch

Tempo:                    350 m/Min.

 

2. Zeitspringprüfung – international

Dotierung: 3.000 EUR (800/600/400/300/2x200/2x100/4x75 ) zzgl. Züchterprämien.

Wenn mehr Teilnehmer platziert werden, erhalten die nächsten Teilnehmer je  70,00 €.

Richtverfahren:       C gemäß Art. 239/263 (Umrechnung der Fehlerpunkte in Strafsekunden)

Hindernisse:           1,40 m hoch

 

3. Zwei-Phasen- Springprüfung - international

Dotierung:6.000 EUR (1.400/1.200/1.000/700/500/300/250/150/5x100) zzgl. Züchterprämien.

Wenn mehr Teilnehmer platziert werden, erhalten die nächsten Teilnehmer je  90,00 €.

Richtverfahren:      A gemäß Art. 274.5.3 (beide Phasen mit Zeitwertung)

Hindernisse:           1,45 m hoch

Tempo:                    350 m/Min.

 

 

Große Tour

4. Springprüfung - international

Dotierung: 2.000 EUR (520/420/320/200/150/100/80/3x70) zzgl. Züchterprämien.

Wenn mehr Teilnehmer platziert werden, erhalten die nächsten Teilnehmer je  70,00 €.

Richtverfahren:      A gemäß Art. 238.2.1 (nach Fehlern und Zeit, ohne Stechen)

Hindernisse:           1,40 m hoch

Tempo:                    350 m/Min.

 

 

5. Springprüfung mit Siegerrunde

Qualifikation zum Großen Preis (Prfg. 6)

Dotierung:20.000 EUR (5.500/4.500/3.500/2.200/1.500/1.000/2x600/2x300) zzgl. Züchterprämien

Wenn mehr Teilnehmer platziert werden, erhalten die nächsten Teilnehmer je  130,00 €.

Hindernisse:                 1,50 m hoch

Tempo:                          375 m/Min.

Richtverf.: Richtverfahren: A gemäß Art.  276.2 (Umlauf und Siegerrunde nach Strafpunkten und Zeit). Für die Siegerrunde qualifizieren sich die 10 besten Paare aus dem 1. Umlauf (jedoch mindestens das beste Viertel bzw. alle Teilnehmer ohne Strafpunkte). In der Siegerrunde beginnen alle Teilnehmer mit 0 Strafpunkten. Die Teilnehmer der Siegerrunde werden nach Strafpunkten und Zeit aus der Siegerrunde platziert. Evtl. weitere Platzierungen erfolgen nach Strafpunkten und Zeit aus dem ersten Umlauf.

Startfolge:  im Umlauf: Los / in der Siegerrunde: in umgekehrter Reihenfolge zum Ergebnis aus dem Umlauf

 

6. Springprüfung mit Stechen - international

Großer Preis von Dresden

Dotierung: Auto im Wert von ca. 20.000€ (Nettowert)

(der genaue Wert wird im Ergebnisbericht der FN ausgewiesen) sowie 35.000 EUR für die an

2. -12. St. Platzierten (7.000,5.000,4.800,4.000,3.500,2.700,2.200,2.000,1.800,1.000,500,500) zzgl. Züchterprämien.

Wenn mehr Teilnehmer platziert werden, erhalten die nächsten Teilnehmer je  180,00 €.

Zugelassene Reiter:            die 36 besten Reiter/Reiterinnen aus Prüfung Nr. 5. mit einem Pferd ihrer Wahl, inkl. der Gleichplatzierten auf dem 36. Platz. Bei Startverzicht wird nachgerückt.

Hindernisse:                        1,50 m hoch,

Tempo:                                350 m/Min.

Richtverfahren:                   A gem. Art. 238.2.2. (nach Strafpunkten und Zeit, mit einmaligem Stechen bei Strafpunktegleichheit auf dem 1. Platz)

  

7. Springprüfung - international

1. Qualifikation Youngster Tour

Dotierung: 1.500 EUR (420/300/200/150/100/80/70/60/60/60) zzgl. Züchterprämien.

Wenn mehr Teilnehmer platziert werden, erhalten die nächsten Teilnehmer je  60,00 €.

Zugelassene Pferde: 7- und 8jährige Pferde, die nicht in den Prüfungen 1 bis 6 gestartet werden.

Richtverfahren:      A gemäß Art. 238.2.1 (nach Strafpunkten und Zeit, ohne Stechen)

Hindernisse:           1,35 m hoch (für die 8jährigen Pferde werden die Hindernisse erhöht)

Tempo:                    350 m/Min.

 

8. Springprüfung - international

2. Qualifikation Youngster Tour

Dotierung: 2.000 EUR  (520/420/320/200/150/100/80/3x70) zzgl. Züchterprämien.

Wenn mehr Teilnehmer platziert werden, erhalten die nächsten Teilnehmer je  70,00 €.

Richtverfahren:      A gemäß Art. 238.2.1 (nach Strafpunkten und Zeit, ohne Stechen)

Hindernisse:           1,40 m hoch (für die 8jährigen Pferde werden die Hindernisse erhöht)

Tempo:                    350 m/Min.

 

9. Springprüfung mit Stechen - international

Finale Youngster Tour

Dotierung: 4.000 EUR (1100/770/650/450/350/200/4x120) zzgl. Züchterprämien.

Wenn mehr Teilnehmer platziert werden, erhalten die nächsten Teilnehmer je  70,00 €.

Teilnehmer:             Die besten 25 Paare aus Prüfung 7 und 8 nach folgendem Punktesystem:

                               Sieger      = Zahl der Starter in Prüfung 7 + 1 Punkt

                               Zweiter   = Zahl der Starter in Prüfung 7  - 1 Punkt

                               Dritter      = Zahl der Starter in Prüfung 7  - 2 Punkte

                               usw.

Wenn mehrere Reiter für den 25. Platz punktgleich qualifiziert sind, sind sie ebenfalls startberechtigt. Verzichtet ein Teilnehmer auf seinen Start, so rückt der nächstplatzierte Reiter nach.

Richtverfahren:      A gemäß Art. 238.2.2 (nach Strafpunkten und Zeit mit einmaligem Stechen bei Strafpunktgleichheit auf dem 1. Platz)

Hindernisse:           1,40 m (für die 8jährigen Pferde werden die Hindernisse erhöht)

Tempo:                    350m/Min

Startfolge:               es beginnt der Reiter mit der niedrigsten Punktzahl